Stiftungsidee

"Das Gute, welches du anderen tust, tust du immer auch dir selbst" (Leo Tolstoi)

Menschen die auf Hilfe angewiesen sind, begegnen uns beinahe täglich. Mit unserer Stiftung möchten wir da Unterstützung anbieten, wo junge und ältere Menschen, aber auch Menschen mit Beeinträchtigungen für Aktivitäten des sozialen Lebens Förderung benötigen und diese ohne Hilfe nicht realisiert werden könnten.

Wir sind da, wo Menschen uns brauchen. Dieses Motto folgt dem Leitbild der Volkssolidarität und heißt "Miteinander leben - Füreinander da sein". Helfen Sie uns, damit unsere Stiftung hilfebedürftigen Menschen unterstützen kann. Wie dies funktioniert, erfahren Sie hier.

Zahlen & Fakten

Die Stiftung „Miteinander leben – Füreinander da sein …

  • ist von der Volkssolidarität im Jahr 2014 ins Leben gerufen worden.

  • ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts.

  • fördert mit Spenden und aus den Zinsen des Vermögens das Wohlfahrtswesen der Jugend- und Altenhilfe.

  • dient unmittelbar und ausschließlich gemeinnützige Zwecken.

Förderung

Eine satzungsgemäße Förderung erfolgt beispielsweise für die:

  • Organisation der Hilfe für sozial benachteiligte Menschen jeden Alters.

  • Förderung von Selbsthilfegruppen.

  • Erhaltung von Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen.

  • Erhaltung von Einrichtungen der Daseinsvorsorge.

  • von offenen Treffs für Menschen jeden Alters.

Hinweise:

  • Zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits begonnene Projekte sind nicht förderfähig

  • Nicht förderfähig sind Personalkosten und jegliche Art von Verpflichtungen gegenüber Banken und Finanzanlagen

Stiften & Spenden

Zustiftung

  • Möchten sie die Arbeit unsere Stiftung langfristig unterstützen, dann ist die Zustiftung ein möglich und geeigneter Weg. Bei dieser Art der Unterstützung wird Ihr zugestiftetes Kapital dauerhaft dem Stiftungsvermögen zugeführt. Durch die daraus resultierende Erhöhung des Stiftungsvermögens kann die Stiftung langfristig betrachtet höhere Erträge erzielen und somit den Stiftungszweck nachhaltiger verfolgen.

Testamentarische Verfügung

  • Wenn sie ihre Vermächtnis beispielsweise als persönliches Engagement oder Wertschätzung zum Ausdruck bringen möchten, können sie dies auch zugunsten einer Stiftung regeln. Dies könnte beispielsweise auch infrage kommen für Menschen ohne Erben. Eine Unterstützung der Arbeit unserer Stiftung würde dann im jedem Falle nachhaltig über den Tod hinaus erfolgen können.

Spende

  • Mit einer einmaligen aber auch mit regelmäßigen Spenden helfen sie ebenfalls Stiftungsziele nachhaltig zu untersützen. Projekte können dann langfristig geplant und realisiert werden.

Sie haben Fragen

und möchten uns unterstützen?

Sie haben Fragen zu den hier kurz vorgestellten Möglichkeiten? Sie möchten unsere Stiftung nachhaltig untersützen? Dann sprechen Sie uns gerne an und wir beraten Sie im Rahmen eines persönlichen Gesprächs.

Spendenkonto

Bei uns erreicht Ihre zweckgebundene Spende in vollem Umfang bedürftige Menschen, die Ihre Hilfe brauchen. Tragen Sie bitte unter "Verwendungszweck" auf dem Überweisungsformular Ihrer Bank ein Tätigkeitsfeld unserer Sozialarbeit ein, zum Beispiel:

Nachbarschaftshilfe, Seniorenarbeit, Jugendarbeit, Kinderbetreuung, Familienhilfe.

 

Zentrales Spendenkonto der Stiftung

Rhön-Rennsteig-Sparkasse

IBAN: DE15 8405 0000 1706 1846 50

BIC: HELADEF1RRS.

 

Sie erhalten natürlich umgehend, nach dem bei uns erfolgten Zahlungseingang - sofern Sie Ihre Postanschrift gut leserlich vermerkt haben - einen steuerlich abzugsfähigen Zuwendungsnachweis (Spendenbescheinigung) von uns. Bei Beträgen unter 100 Euro erkennt das Finanzamt auch den Abbuchungsbeleg Ihres Geldinstitutes an. Allerdings müssen aus der Buchungsbestätigung - neben dem Zuwendungsbetrag - auch Name und Kontonummer des Auftraggebers und des Empfängers sowie der Buchungstag ersichtlich sein.

Ansprechpartner

Geschäftsstelle der Stiftung "Miteinander leben - Füreinander da sein"

Volkssolidarität Regionalverband Südthüringen e.V.

Am Himmelreich 2 A, 98527 Suhl